Gewalt-Schutz-Ambulanz

Wenn Sie bluten. Oder wenn etwas gebrochen ist:

Dann gehen Sie zum Arzt.

Oder ins Krankenhaus.

Zur 1. Hilfe- Rettungs-Stelle.

Es gibt eine Gewalt-Schutz-Ambulanz.

Sie können dort hingehen, wenn:

  • Der Täter Ihnen wehgetan hat.
  • Der Täter Sie verletzt hat.
  • Der Täter Sie gewürgt hat.
  • Der Täter Sie zum Sex gezwungen hat.
  • Oder wenn Sie blaue Flecken haben.
    Oder Wunden.

 

Rufen Sie zuerst an.

Die Telefon-Nummer finden Sie hier.

Dann bekommen Sie einen Termin.

Die Untersuchungen sind kostenlos.

Alle Ärzte dort sind Frauen.

Eine Ärztin untersucht Sie.

Sie schreibt alle Verletzungen auf.

Und fotografiert alle Wunden.

 

Verletzungen sind wichtige Beweise.

Man kann Sie der Polizei und dem Gericht zeigen.

Sie entscheiden, ob Sie das Schreiben benutzen.  

Zum Beispiel für die Polizei.

Wenn Sie den Täter anzeigen wollen.

Oder für das Gericht.