Zufluchts-Wohnungen

Was ist eine Zufluchts-Wohnung?

In der Wohnung können Sie alleine mit Ihren Kindern wohnen.

Oder Sie wohnen zusammen mit anderen Frauen und Kindern

in einer Gemeinschafts-Wohnung.

Sie bekommen dort ein Zimmer für sich allein.

Die Adresse ist geheim.

 

Für die Wohnung müssen Sie Miete bezahlen.

Wenn Sie kein Geld haben:

Fragen Sie nach Hilfe.

 

Eine Sozial-Arbeiterin kann Ihnen bei den Anträgen helfen.

Oder wenn Sie Fragen und Probleme haben.

Die Sozial-Arbeiterin kann Sie auch begleiten.

Zum Beispiel zum Gericht oder zum Amt.

Oder zu Beratungs-Stellen.

 

In manchen Zufluchts-Wohnungen gibt es Angebote für Kinder.

In manchen Zufluchts-Wohnungen
können Ihre großen Söhne mit einziehen.

Auch wenn Ihre Söhne schon älter als 14 Jahre sind.

 

Wann können Sie in eine Zufluchts-Wohnung ziehen?

  • Wenn Sie nicht in Ihrer Wohnung bleiben können.
  • Wenn Sie nicht in ein Frauen-Haus ziehen können.


Wie erreichen Sie eine Zufluchts-Wohnung?

  • Sie können im Büro von der Zufluchts-Wohnung anrufen.
  • Oder Sie können eine SMS schicken.
  • Sie können eine E-Mail schreiben.
  • Sie können auch ein Fax schicken.

 

Wie geht es dann weiter?

Sie bekommen einen Termin im Büro.

Dort bekommen Sie Infos über die Zufluchts-Wohnung.

Sie können mit den Mitarbeiterinnen sprechen.

Sie können erzählen, was Ihnen passiert ist.

Und Sie können Fragen stellen.

 

Manchmal können Sie im Büro schon Bilder
von der Zufluchts-Wohnung anschauen.

Dann können Sie überlegen.

Ob sie einziehen wollen.

Wenn Sie einziehen,
dann unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen bei Fragen und Problemen.

 

Die Telefonnummern der Zufluchts-Wohnungen finden Sie hier.