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Schweige-Pflicht

Schweige-Pflicht bedeutet, dass eine Person etwas nicht weitersagen darf.

  • Ihr Arzt darf nicht weitersagen, was Sie ihm erzählt haben.
  • Ihre Beraterin darf nicht weitersagen, was Sie ihr erzählt haben.

Nur wenn Sie es erlauben.
Dann dürfen Ärzte und Sozial-Arbeiterinnen sagen, was Sie erzählt haben.

 

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