Schweige-Pflicht bedeutet, dass eine Person etwas nicht weitersagen darf.
- Ihr Arzt darf nicht weitersagen, was Sie ihm erzählt haben.
- Ihre Beraterin darf nicht weitersagen, was Sie ihr erzählt haben.
Nur wenn Sie es erlauben.
Dann dürfen Ärzte und Sozial-Arbeiterinnen sagen, was Sie erzählt haben.