Was ist eine Zufluchts-Wohnung?
In der Wohnung können Sie alleine mit Ihren Kindern wohnen.
Oder Sie wohnen zusammen mit anderen Frauen und Kindern
in einer Gemeinschafts-Wohnung.
Sie bekommen dort ein Zimmer für sich allein.
Die Adresse ist geheim.
Für die Wohnung müssen Sie Miete bezahlen.
Wenn Sie kein Geld haben:
Fragen Sie nach Hilfe.
Eine Sozial-Arbeiterin kann Ihnen bei den Anträgen helfen.
Oder wenn Sie Fragen und Probleme haben.
Die Sozial-Arbeiterin kann Sie auch begleiten.
Zum Beispiel zum Gericht oder zum Amt.
Oder zu Beratungs-Stellen.
In manchen Zufluchts-Wohnungen gibt es Angebote für Kinder.
In manchen Zufluchts-Wohnungen
können Ihre großen Söhne mit einziehen.
Auch wenn Ihre Söhne schon älter als 14 Jahre sind.
Wann können Sie in eine Zufluchts-Wohnung ziehen?
Wie erreichen Sie eine Zufluchts-Wohnung?
Wie geht es dann weiter?
Sie bekommen einen Termin im Büro.
Dort bekommen Sie Infos über die Zufluchts-Wohnung.
Sie können mit den Mitarbeiterinnen sprechen.
Sie können erzählen, was Ihnen passiert ist.
Und Sie können Fragen stellen.
Manchmal können Sie im Büro schon Bilder
von der Zufluchts-Wohnung anschauen.
Dann können Sie überlegen.
Ob sie einziehen wollen.
Wenn Sie einziehen,
dann unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen bei Fragen und Problemen.
Die Telefonnummern der Zufluchts-Wohnungen finden Sie hier.