Die Polizei kann Ihnen helfen


Wie erreichen Sie die Polizei?

Wenn Sie Gewalt erleben, können Sie die Polizei holen.

  • Sie können die Not-Ruf-Nummer 110 anrufen.
  • Sie können zur Polizei hingehen.
    Bei der Polizei ist immer jemand da.
    Rund um die Uhr.
    Tag und Nacht.
    Dort können Sie eine Anzeige machen.
  • Sie können auch ein Fax an die Nummer 110 schicken.

 

Was macht die Polizei?

Wenn Sie Gewalt erleben, können Sie die Polizei rufen.

Dann kommt die Polizei und hilft Ihnen.  

Die Polizei fragt Sie: Was ist genau passiert?

Die Polizei prüft: Sind Sie in Gefahr?
Bedroht der Täter Sie immer noch?

Dann kann die Polizei den Täter aus der Wohnung schicken.

Oder aus dem Heim.

 

Er darf dann bis zu zwei Wochen lang nicht wieder kommen.

Solange muss er woanders schlafen:

  • Bei Freunden,
  • Bei Verwandten,
  • In einem Haus für Wohnungs-Lose.
  • In einem anderen Heim.

Das ist für Ihren Schutz.

Dann haben Sie zwei Wochen lang Zeit.

Sie können in Ruhe überlegen:

Was wollen Sie als nächstes machen.

 

Die Polizei erklärt Ihnen:

  • Das können Sie jetzt machen.
  • Diese Rechte haben Sie.
  • Da bekommen Sie Beratung und Hilfe.

 

Die Polizei kann Sie auch an einen sicheren Ort bringen.

Zum Beispiel in ein Frauen-Haus.  
Wenn Sie das wollen.
Und Sie sich im Frauen-Haus sicherer fühlen.                               

 

Sie können bei der Polizei eine Straf-Anzeige machen.

Dann untersucht die Polizei.
Was ist passiert?
Wer hat was gemacht?

Die Polizei sucht dann Beweise.

  • Wenn der Täter Sie verletzt hat,
    kann das die Gewalt-Schutz-Ambulanz aufschreiben.
    Das ist dann zum Beispiel ein Beweis.

Dann kann der Täter bestraft werden.

Von einem Straf-Gericht.

Sie sind dann Zeugin.

Das heißt: Sie erzählen dem Straf-Gericht alles, was passiert ist.

 

Eine Rechts-Anwältin kann Ihnen helfen.